Erst Papierkram, dann Traumhochzeit. Damit einer der schönsten Tage in Ihrem Leben stattfinden kann, ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig über alle Formalitäten der standesamtlichen Trauung bei Ihrem Standesamt informieren.
Der erste Schritt ist die Anmeldung zur Eheschließung bei dem Standesamt an dem der jeweilige Ehepartner seinen Wohnsitz hat. Bei der Anmeldung wird beispielsweise geprüft, ob Hindernisse vorliegen, die einer Eheschließung entgegenstehen. Außerdem dient dieser erste Termin dazu, all Ihre Fragen zu beantworten.
Hinweis: Bitte setzen Sie sich hierzu telefonisch mit ihrem Wohnsitzstandesamt in Verbindung.
Eheschließende
Wir benötigen von Ihnen alle nachfolgend aufgeführten Unterlagen im Original. Fremdsprachige Dokumente müssen von einem in Deutschland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Wir benötigen immer:
Wir benötigen zusätzlich:
wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:
wenn eine Einbürgerung eines Partners vorliegt:
wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:
SAMSTAGS:
07.06.2025
05.07.2025 (ausgebucht)
26.07.2025 (ausgebucht)
16.08.2025 (ausgebucht)
20.09.2025
25.10.2025
13.12.2025
jeweils um 10:00 Uhr, 10:45 Uhr und 11:30 Uhr
Zu unseren regulären Öffnungszeiten bieten wir Ihnen auch Eheschließungstermine unter der Woche an. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.
Telefon 07472/165-242 oder per E-Mail unter standesamt@rottenburg.de
SAMSTAGS:
-07.06.2025 (ausgebucht)
– 05.07.2025 (ausgebucht)
– 26.07.2025 (ausgebucht)
– 16.08.2025 (ausgebucht)
– 20.09.2025 (ausgebucht)
jeweils um 14:00 Uhr
Sie haben keinen passenden Termin für Ihre standesamtliche Trauung im Freien gefunden? Dann melden Sie sich gerne telefonisch beim Standesamt oder der jeweiligen Verwaltungsstelle telefonisch unter 07472/165-242 oder per E-Mail standesamt@rottenburg.de .
Gebühr: 65 €
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 PStGDVO
Hinweis: Es können für weitere Urkunden und eidesstattliche Versicherungen zusätzliche Gebühren anfallen.
Gebühr: 110 €
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 PStGDVO
Hinweis: Es können für weitere Urkunden und eidesstattliche Versicherungen zusätzliche Gebühren anfallen.
Gebühr: 20 €
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 PStGDVO
Gebühr: 65 €
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 PStGDVO
Gebühr: 110 €
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 PStGDVO
INDOOR
110-155 € Grundgebühr
110 € Wochenendzuschlag (Fr. ab 14 Uhr + Sa.)
OUTDOOR
110-155 € Grundgebühr
110 € Wochenendzuschlag (Fr. ab 14 Uhr + Sa.)
+ 150 € Gebühren für die Location
Sicher stehen bei Ihnen noch einige Fragen zu Ihrer Traumhochzeit im Raum. Mit Unseren FAQs versuchen wir für Sie die wichtigsten Antworten zusammen zustellen.
Ihren Wunschtermin können Sie gerne telefonisch oder persönlich mit uns abstimmen. Gerne stellen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor.
Ihre Hochzeit können Sie frühestens sechs Monate vor der Eheschließung bei Ihrem Wohnortstandesamt anmelden.
Siehe: benötigte Unterlagen
Grundsätzlich können sowohl Rottenburger Bürgerinnen und Bürger und auch auswärtige Personen in Rottenburg am Neckar heiraten.
Trauzeugen (maximal 2) sind jederzeit möglich. Gesetzlich müssen Sie aber keine Trauzeugen haben.
Sie können einen gemeinsamen Ehenamen wählen oder jeder behält seinen bisher geführten Namen. Einen Doppelnahmen kann nur derjenige annehmen, dessen Namen nicht als Ehenamen geführt wird. Nach ausländischem Recht gibt es möglicherweise auch andere rechtliche Möglichkeiten. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell.
Der Ablauf Ihrer Eheschließung wird mit Ihnen an einem persönlichen Gespräch im Standesamt besprochen. An diesem Gespräch möchten wir Sie näher kennenlernen. Gerne können Sie hier Wünsche äußern, die wir soweit als möglich für Sie umsetzen.
Unsere Indoor-Locations sind nach Rücksprache mit Ihnen für Sie und Ihre Gäste entsprechend bestuhlt. Individuelle Deko können Sie gerne mitbringen. Bitte stimmen Sie sich hierzu mit uns ab.
Nutzen Sie eine unserer Outdoor-Locations, sind Sie selbständig für den Auf- und den Abbau zuständig. Bitte stimmen Sie mit Ihrer Standesbeamtin ab, welches Equipment benötigt wird.
Je nach individuell gewählter Location ist ein Sektempfang direkt im Anschluss an die Eheschließung möglich. Bitte stimmen Sie dies rechtzeitig, vorab mit dem Standesamt oder der entsprechenden Verwaltungsstelle ab.
Siehe: Gebühren
Zu weiteren Fragen beraten wir Sie gerne individuell und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Tel. 07472 / 165-242 | standesamt@rottenburg.de