Wichtige Informationen zum Thema

Heiraten

Erst Papierkram, dann Traumhochzeit. Damit einer der schönsten Tage in Ihrem Leben stattfinden kann, ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig über alle Formalitäten der standesamtlichen Trauung bei Ihrem Standesamt informieren.

ANMELDUNG ZUR EHESCHLIESSUNG

Der erste Schritt ist die Anmeldung zur Eheschließung bei dem Standesamt an dem der jeweilige Ehepartner seinen Wohnsitz hat. Bei der Anmeldung wird beispielsweise geprüft, ob Hindernisse vorliegen, die einer Eheschließung entgegenstehen. Außerdem dient dieser erste Termin dazu, all Ihre Fragen zu beantworten. Hinweis: Bitte setzen Sie sich hierzu telefonisch mit ihrem Wohnsitzstandesamt in Verbindung.

Eheschließende

  • müssen volljährige sein.
  • dürfen nicht verheiratet sein und sich nicht in einer eingetragen Lebenspartnerschaft befinden.
  • dürfen nicht in gerader Linie verwandt oder Geschwister oder Halbgeschwister sein
  • dürfen kein Ehehindernis haben. Nach Prüfung durch das Standesamt wird Ihnen dies schriftlich mitgeteilt. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.
Wir benötigen von Ihnen alle nachfolgend aufgeführten Unterlagen im Original. Fremdsprachige Dokumente müssen von einem in Deutschland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Wir benötigen immer:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweitere Meldebescheinigung, sofern Ihr Wohnort außerhalb Rottenburg am Neckar liegt
  •  ein neu ausgestellter und beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ihres Geburtsstandesamtes. Sollten Sie im Ausland geboren sein, setzten Sie sich bitte vorab mit ihrem Wohnortsstandesamt in Verbindung.

Wir benötigen zusätzlich:
wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:


  • einen neu ausgestellten Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes, der beglaubigt ist. Sollten Sie im Ausland geschieden sein, ist ein vorheriges Gespräch mit Ihrem Standesamt, wegen möglicher Anerkennungsverfahren wichtig. Bitte setzten Sie sich hierzu telefonisch mit Ihrem Standesamt in Verbindung.

wenn eine Einbürgerung eines Partners vorliegt:

  • eine entsprechende Einbürgerungs- oder Erwerbsurkunde.

wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:

  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes.
  • § 11 Personenstandsgesetzt (Zuständigkeit).
  • § 12 Personenstandsgesetzt (Anmeldung zur Eheschließung)
  • § 13 Personenstandsgesetzt ( Prüfung Ehevoraussetzungen)
  • § 28 Personenstandsverordnung (Anmeldung)
  • § 29 Personenstandsverordnung (Eheschließung)
  • § 1303 Bürgerliches Gesetzbuch (Ehemündigkeit)
  • § 1304 Bürgerliches Gesetzbuch (keine Geschäftsunfähigkeit)
  • § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (Eheverbot bei bestehender Ehe/Lebenspartnerschaft)
  • § 1307 Bürgerliches Gesetzbuch (Eheverbot bei Verwandtschaft)
  • § 5 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Gebührenverzeichnis
Der erste Schritt ist die Anmeldung zur Eheschließung bei dem Standesamt an dem der jeweilige Ehepartner seinen Wohnsitz hat. Bei der Anmeldung wird beispielsweise geprüft, ob Hindernisse vorliegen, die einer Eheschließung entgegenstehen. Außerdem dient dieser erste Termin dazu, all Ihre Fragen zu beantworten. Hinweis: Bitte setzen Sie sich hierzu telefonisch mit ihrem Wohnsitzstandesamt in Verbindung.

Eheschließende

  • müssen volljährige sein.
  • dürfen nicht verheiratet sein und sich nicht in einer eingetragen Lebenspartnerschaft befinden.
  • dürfen nicht in gerader Linie verwandt oder Geschwister oder Halbgeschwister sein
  • dürfen kein Ehehindernis haben. Nach Prüfung durch das Standesamt wird Ihnen dies schriftlich mitgeteilt. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.
Wir benötigen von Ihnen alle nachfolgend aufgeführten Unterlagen im Original. Fremdsprachige Dokumente müssen von einem in Deutschland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Wir benötigen immer:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweitere Meldebescheinigung, sofern Ihr Wohnort außerhalb Rottenburg am Neckar liegt
  •  ein neu ausgestellter und beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ihres Geburtsstandesamtes. Sollten Sie im Ausland geboren sein, setzten Sie sich bitte vorab mit ihrem Wohnortsstandesamt in Verbindung.

Wir benötigen zusätzlich:
wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:


  • einen neu ausgestellten Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes, der beglaubigt ist. Sollten Sie im Ausland geschieden sein, ist ein vorheriges Gespräch mit Ihrem Standesamt, wegen möglicher Anerkennungsverfahren wichtig. Bitte setzten Sie sich hierzu telefonisch mit Ihrem Standesamt in Verbindung.

wenn eine Einbürgerung eines Partners vorliegt:

  • eine entsprechende Einbürgerungs- oder Erwerbsurkunde.

wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:

  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes.
  • FDP Anmeldung der Eheschließung durch den Partner (Vollmacht)
  • evtl. Online Formulare?
  • § 11 Personenstandsgesetzt (Zuständigkeit). —> Link zu Landesrecht BW
  • § 12 Personenstandsgesetzt (Anmeldung zur Eheschließung)
  • § 13 Personenstandsgesetzt ( Prüfung Ehevoraussetzungen)
  • § 28 Personenstandsverordnung (Anmeldung)
  • § 29 Personenstandsverordnung (Eheschließung)
  • § 1303 Bürgerliches Gesetzbuch (Ehemündigkeit)
  • § 1304 Bürgerliches Gesetzbuch (keine Geschäftsunfähigkeit)
  • § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (Eheverbot bei bestehender Ehe/Lebenspartnerschaft)
  • § 1307 Bürgerliches Gesetzbuch (Eheverbot bei Verwandtschaft)
  • § 5 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Gebührenverzeichnis&

Termine

SAMSTAGS:
09.11.2024, 14.12.2024

25.01.2025, 15.03.2025, 05.04.2025, 10.05.2025, 24.05.2025 (ausgebucht), 07.06.2025, 05.07.2025, 26.07.2025, 16.08.2025, 20.09.2025, 25.10.2025, 08.11.2025, 13.12.2025

jeweils um 10:00 Uhr, 10:45 Uhr und 11:30 Uhr

Zu unseren regulären Öffnungszeiten bieten wir Ihnen auch Eheschließungstermine unter der Woche an. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.

Telefon 07472/165-242 oder per E-Mail unter standesamt@rottenburg.de

SAMSTAGS:

 -07.06.2025 (ausgebucht)

– 05.07.2025 (ausgebucht)

– 26.07.2025 (ausgebucht)

– 16.08.2025 (ausgebucht)

– 20.09.2025 (ausgebucht)

jeweils um 14:00 Uhr

Sie haben keinen passenden Termin für Ihre standesamtliche Trauung im Freien gefunden? Dann melden Sie sich gerne telefonisch beim Standesamt oder der jeweiligen Verwaltungsstelle telefonisch unter 07472/165-242 oder per E-Mail standesamt@rottenburg.de .

GEBÜHREN

Gebühr: 65 €

Rechtsgrundlage:  § 3 Abs. 1 PStGDVO

Hinweis: Es können für weitere Urkunden und eidesstattliche Versicherungen zusätzliche Gebühren anfallen.

Gebühr: 110 €

Rechtsgrundlage:  § 3 Abs. 1 PStGDVO

Hinweis: Es können für weitere Urkunden und eidesstattliche Versicherungen zusätzliche Gebühren anfallen.

Gebühr: 20 €

Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 PStGDVO

Gebühr: 65 €

Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 PStGDVO

Gebühr: 110 €

Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 PStGDVO

INDOOR
110-155 € Grundgebühr
110 € Wochenendzuschlag (Fr. ab 14 Uhr + Sa.)

OUTDOOR
110-155 € Grundgebühr
110 € Wochenendzuschlag (Fr. ab 14 Uhr + Sa.)
+ Gebühren Location

FAQs

Sicher stehen bei Ihnen noch einige Fragen zu Ihrer Traumhochzeit im Raum. Mit Unseren FAQs versuchen wir für Sie die wichtigsten Antworten zusammen zustellen.

Ihren Wunschtermin können Sie gerne telefonisch oder persönlich mit uns abstimmen. Gerne stellen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor.

Ihre Hochzeit können Sie frühestens sechs Monate vor der Eheschließung bei Ihrem Wohnortstandesamt anmelden.

Siehe: benötigte Unterlagen

Grundsätzlich können sowohl Rottenburger Bürgerinnen und Bürger und auch auswärtige Personen in Rottenburg am Neckar heiraten.

Trauzeugen (maximal 2) sind jederzeit möglich. Gesetzlich müssen Sie aber keine Trauzeugen haben.

Sie können einen gemeinsamen Ehenamen wählen oder jeder behält seinen bisher geführten Namen. Einen Doppelnahmen kann nur derjenige annehmen, dessen Namen nicht als Ehenamen geführt wird. Nach ausländischem Recht gibt es möglicherweise auch andere rechtliche Möglichkeiten. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell.

Der Ablauf Ihrer Eheschließung wird mit Ihnen an einem persönlichen Gespräch im Standesamt besprochen. An diesem Gespräch möchten wir Sie näher kennenlernen. Gerne können Sie hier Wünsche äußern, die wir soweit als möglich für Sie umsetzen.

Hier sehen Sie eine Auflistung alle unserer Locations.
Indoor Locations  >>> weiter
Outdoor Locations  >>> weiter

Unsere Indoor-Locations sind nach Rücksprache mit Ihnen für Sie und Ihre Gäste entsprechend bestuhlt. Individuelle Deko können Sie gerne mitbringen. Bitte stimmen Sie sich hierzu mit uns ab.

Nutzen Sie eine unserer Outdoor-Locations, sind Sie selbständig für den Auf- und den Abbau zuständig. Bitte stimmen Sie mit Ihrer Standesbeamtin ab, welches Equipment benötigt wird.

Je nach individuell gewählter Location ist ein Sektempfang direkt im Anschluss an die Eheschließung möglich. Bitte stimmen Sie dies rechtzeitig, vorab mit dem Standesamt oder der entsprechenden Verwaltungsstelle ab.

Unsere Stammbücher:

Stammbuch "grau"

FORMAT: 15x21cm (geschlossen)
FARBE: hellgrau
DRUCK: Prägung silber und rot

Stammbuch "Beige"

FORMAT: 15x21cm (geschlossen)
FARBE: beige
DRUCK: Prägung dunkelbraun und rot

Zu weiteren Fragen beraten wir Sie gerne individuell und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.  Tel. 07472 / 165-242 | standesamt@rottenburg.de